13.09.2011
von: vdlp

Steuerabkommen mit der Schweiz vor dem Aus?

Aus Länderkreisen wird berichtet, dass eine Ablehnung des mit der Schweiz ausgehandelten Steuerabkommens bezüglich Nachversteuerung der Kapitaleinkünfte von deutschen Anlegern droht. Damit das Steuerabkommen in Deutschland in Kraft tritt, muss der Bundesrat der Regelung zustimmen. Die Bundesländer sind jedoch bereits darüber verärgert, dass die Bundesregierung den Text des umstrittenen Abkommens mehr als vier Wochen nach der Unterzeichnung immer noch nicht offengelegt hat. Jedoch auch gegen den Inhalt des Steuerabkommens wird massiv Kritik geäußert.


Nach dem im August abgeschlossenen Abkommen sollen für die Vergangenheit die Kapitaleinkünfte einmalig zu Pauschalsätzen nachversteuert werden. Für die Zukunft soll für deutsche Anleger die Möglichkeit bestehen, dass das Vermögen anonym in der Schweiz verbleibt und die Schweizer Banken entsprechend der deutschen Abgeltungsteuer eine Quellensteuer von rund 26 % an Deutschland abführen.

Neben der Deutschen Steuergewerkschaft, dem Interessenverband der deutschen Finanzbeamten, wird vor allem aus Kreisen der Opposition Kritik an dem Steuerabkommen formuliert. Nach Einschätzung der Kritiker seien zu viele Schlupflöcher in dem Abkommen und die steuerunehrlichen Anleger würden in verfassungswidriger Weise privilegiert werden. Von den Bundesländern spricht sich insbesondere das von der SPD regierte Nordrhein-Westfalen gegen das Abkommen aus. Nordrhein-Westfalen war bisher unter den Bundesländern oftmals führend bzgl. des Ankaufs von sogenannten Steuer-CDs aus der Schweiz und der strafrechtlichen Verfolgung der Steuerhinterziehern mit Schweizer Einkünften. Da im Bundesrat rot-grüne Landesregierungen die Mehrheit haben, zeichnet sich daher eine Ablehnung in der Länderkammer ab. Damit muss das Abkommen jedoch nicht endgültig gescheitert sein, da der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen kann. Hier kann evtl. durch Zugeständnisse an die Bundesländer noch ein Einlenken des Bundesrates erreicht werden.


 
Stand: 27. April 2012 © vdLP von der Linden & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater - Kontakt: kanzlei@vdlp.de