01.05.2011
von: vdlp

Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof hat letztes Jahr zwar entschieden, dass die sogenannte Einheitsbewertung des Grundvermögens   für   Zwecke   der   Grundsteuer   für   Stichtage   bis   zum   01.01.2007   noch verfassungsgemäß ist. 


Für Stichtage danach äußerte er jedoch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. 

Eine Klagepartei hat nun gegen das Urteil des Bundesfinanzhofes Verfassungsbeschwerde eingelegt, unter   anderem   mit   der   Begründung,   dass   auch   für   Stichtage   bis   zum   01.01.2007   die Einheitsbewertung für die Grundsteuer verfassungswidrig sei. Um von einem günstigen Ausgang des Verfahrens   vor   dem   Bundesverfassungsgericht   profitieren   zu   können,   müssen   betroffene Steuerpflichtige Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist gegen Einheitswertbescheide mit Hinweis auf das verfassungsrechtliche Verfahren einlegen. 


 
Stand: 27. April 2012 © vdLP von der Linden & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater - Kontakt: kanzlei@vdlp.de