

Der Bundesfinanzhof hat letztes Jahr zwar entschieden, dass die sogenannte Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für Stichtage bis zum 01.01.2007 noch verfassungsgemäß ist.
Für Stichtage danach äußerte er jedoch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.
Eine Klagepartei hat nun gegen das Urteil des Bundesfinanzhofes Verfassungsbeschwerde eingelegt, unter anderem mit der Begründung, dass auch für Stichtage bis zum 01.01.2007 die Einheitsbewertung für die Grundsteuer verfassungswidrig sei. Um von einem günstigen Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht profitieren zu können, müssen betroffene Steuerpflichtige Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist gegen Einheitswertbescheide mit Hinweis auf das verfassungsrechtliche Verfahren einlegen.